Grenzgänger mit Wochenaufenthalt in der Schweiz

Wochengrenzgänger in der Schweiz aus Deutschland


Wochenaufenthalt in der Schweiz | Wochengrenzänger in der Schweiz

Wochengrenzgänger mit Wochenaufenthalt in der Schweiz, sind Arbeitnehmer in der Schweiz, welche im Regelfall wöchentlich oder regelmäßig an ihren deutschen Wohnort zurückkehren. Zudem ist ein zusätzlicher Wohnsitz in der Schweiz gemeldet.


Definition: Wochengrenzgänger Schweiz

Definition: Der Begriff Wochengrenzgänger ist im Verhältnis zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU entstanden. Zum 01.06.2007 wurde der Begriff Grenzgänger durch das Freizügigkeitsabkommen erweitert. Bis zu diesem Zeitpunkt musste der Grenzgänger gemäss den Regeln zur Erlangung einer Grenzgänger-Bewilligung im Grenzgebiet zur Schweiz wohnen und täglich in seinen Heimatstaat zurückkehren. Diese Regelung wurde erweitert, so dass der Grenzgänger nun nicht mehr aus dem Grenzgebiet kommen muss und nicht mehr täglich an seinen Wohnsitz zurückkehren muss. Es genügt die wöchentliche Rückkehr an den Wohnsitz in der EU.


Steuern: Wochengrenzgänger in die Schweiz aus Deutschland

Wochengrenzgänger im internationalen Verhältnis bei der Besteuerung:
Bei einem
Wochengrenzgänger handelt es sich um einen Arbeitnehmer, der während der Arbeitswoche in der Schweiz wohnt und am Wochenende zu seinem Wohnsitz in Deutschland zurückkehrt. Steuerliche Folge ist die Besteuerung der schweizer Lohneinkünfte in der Schweiz zum vollen Quellensteuertarif bei gleichzeitigem Progressionsvorbehalt in Deutschland. Das wiederum bedeutet, dass auf das deutsche Einkommen ein höherer Steuersatz angewendet wird als es ohne die schweizer Lohneinkünfte der Fall wäre. Vorbehalt des Doppelbesteuerungsabkommen bedeutet, dass es von diesem Grundsatz abweichende Bestimmungen geben kann. Dies gilt insbesondere dann, wenn dem Wochenaufenthalter, der während der Arbeitswoche in der Schweiz wohnt, eine tägliche Rückkehr an seinen deutschen Wohnsitz zumutbar ist. Für diesen Fall unterliegt der Wochenaufenthalter der Grenzgängerregelung: Die schweizer Quellensteuer iHv 4,5 % wird auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet. Eine tägliche Rückkehr wird dann als zumutbar erachtet, wenn für den Arbeitnehmer keine Wohnsitzpflicht in der Schweiz besteht, die Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsort maximal 100 km (mit öffentlichen Verkehrsmitteln 90 km) beträgt oder die Fahrtzeit (hin und zurück) höchstens 3 Stunden dauert.

Ausnahmen: Homeoffice und weitere Arbeitstätigkeit in Deutschland


Wichtiger Hinweis:
Die Vereine sind nicht steuerberatend tätig. Wenden Sie sich hierzu an: Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerbehörden oder andere nach § 4 StBerG zugelassene Berufe.